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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Profil Gesellschaft für Struktur-, Unternehmens- und Personalentwicklung mbH

Stand: 2026-02-24

1. Geltungsbereich, Unternehmerstatus (B2B)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Recherche- sowie Leistungen im Bereich
Förder-/Projektentwicklung und Digitalisierung/Daten (zusammen „Leistungen“) zwischen der
Profil Gesellschaft für Struktur-, Unternehmens- und Personalentwicklung mbH, Martinstr. 1, 19053 Schwerin, info@profil-consult.de („Anbieter“)
und dem Kunden.

Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB geschlossen. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss,
als Unternehmer zu handeln.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich
in Textform zustimmt.

2. Vertragsschluss, Formvereinbarung (Scan/PDF), Vorfeldkommunikation

Anfragen des Kunden (z. B. per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon) sind unverbindlich und stellen noch kein bindendes
Vertragsangebot dar.

Der Anbieter unterbreitet dem Kunden ein Angebot in Textform. Das Angebot kann aus (i) Angebot/Leistungsbeschreibung,
(ii) Anlagen (insbesondere „Anlage 1: Leistungsblatt/Anfrageparameter“) und (iii) diesen AGB bestehen.

Der Vertrag kommt ausschließlich zustande, wenn dem Anbieter das Angebot vom Kunden rechtsverbindlich unterzeichnet
zugeht. Als vereinbarte Form genügt der Zugang eines Scans/PDF der unterschriebenen Beauftragung per E-Mail.
Eine Annahme per bloßer E-Mail ohne Unterschrift ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich abweichend in Textform vereinbart.

Vor Zugang der unterzeichneten Beauftragung besteht keine Leistungspflicht. Ein Leistungsbeginn vor Vertragsschluss erfolgt nur
nach ausdrücklicher, gesonderter Vereinbarung in Textform.

3. Vertragsbestandteile, Anfrageparameter als Anlage

Bestandteil des Vertrags sind in folgender Rangfolge:

  1. das unterzeichnete Angebot (inkl. Leistungsbeschreibung),
  2. die im Angebot ausdrücklich bezeichneten Anlagen (insbesondere „Anlage 1: Leistungsblatt/Anfrageparameter“),
  3. diese AGB.

Widersprüche werden nach der Rangfolge aufgelöst (höherrangig geht vor).

Anfrageparameter (z. B. aus Formularfeldern) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Angebot oder in einer Anlage
ausdrücklich als Vertragsbestandteil bezeichnet sind (z. B. „Anlage 1: Leistungsblatt/Anfrageparameter“). Reine
Formularinhalte ohne Aufnahme in Angebot/Anlage begründen keine verbindliche Leistungsbeschreibung.

4. Leistungsumfang, Leistungsarten, Scope

Art, Umfang, Deliverables (z. B. Bericht, Entscheidungsvorlage), Methodik, Tiefe, Fristen, Meilensteine sowie etwaige
Abnahmekriterien ergeben sich aus dem Angebot und den Anlagen.

Recherche-Region: Recherchen werden ausschließlich für Deutschland bzw. den DACH-Raum (DE/AT/CH) erbracht, sofern nicht im Angebot
ausdrücklich abweichend vereinbart.

Ein bestimmter wirtschaftlicher oder behördlicher Erfolg (z. B. Förderbewilligung, Genehmigung, konkrete Einsparhöhe) ist
nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich als Erfolg geschuldet vereinbart.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner und – falls vereinbart –
Zugänge rechtzeitig, vollständig und zutreffend bereit.

Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unzureichender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters; Fristen verschieben sich
angemessen. Der Anbieter kann erforderliche Mitwirkung in Textform anfordern.

Der Kunde stellt sicher, dass er zur Weitergabe von Unterlagen/Daten berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt werden.

6. Änderungen (Change Requests)

Änderungswünsche nach Vertragsschluss sind gesondert zu behandeln. Der Anbieter teilt Auswirkungen auf Aufwand, Preis und Termine
in Textform mit. Umsetzung erfolgt erst nach Freigabe durch den Kunden in Textform.

7. Abnahme (soweit werkvertragliche Deliverables)

Soweit ein konkretes Werk geschuldet ist (z. B. Report/Entscheidungsvorlage als Dokument), prüft der Kunde die Lieferung
innerhalb von 7 Kalendertagen nach Übergabe.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine wesentliche Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.

Bei wesentlichen Mängeln erfolgt Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Im Übrigen bleiben gesetzliche Rechte unberührt.

8. Vergütung und Zahlungsfristen (Anzahlung / Abschlag / Restzahlung)

Vergütung, Abrechnungsmodell (Pauschale, Stundenhonorar, Paketpreise) sowie Zahlungsplan ergeben sich aus Angebot und Rechnung.

Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, gelten folgende Zahlungsfristen:

  • Anzahlung: fällig innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum; Leistungsbeginn frühestens nach Zahlungseingang.
  • Abschlagszahlungen: fällig innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum, jeweils nach im Angebot definierten Meilensteinen/Teillieferungen.
  • Restzahlung: fällig innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abnahme (Ziff. 7) bzw. – bei Dienstleistungen ohne Abnahme – nach finaler Leistungserbringung und Schlussrechnung.

Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge auszusetzen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregeln. Im B2B-Verkehr können insbesondere Verzugszinsen sowie eine
Verzugspauschale nach Maßgabe des Gesetzes anfallen.

9. Kündigung/Beendigung bei projektbezogenen Leistungen

Soweit nicht abweichend im Angebot geregelt, gilt: Beendet der Kunde ein laufendes Projekt nach Leistungsbeginn, sind die bis dahin
erbrachten Leistungen und verbindlich beauftragte Fremdleistungen zu vergüten. Bereits vereinbarte Abschlagszahlungen bleiben hiervon
unberührt.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen geheim zu halten und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht bekannt werden.

11. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

Der Kunde erhält an den vertraglich gelieferten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene
interne Zwecke, soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.

Eine Weitergabe/Veröffentlichung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform, sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart.

12. Abgrenzung: keine Rechtsdienstleistung / keine verbindliche Einzelfallprüfung

Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistungen; insbesondere erfolgt keine verbindliche rechtliche Prüfung des Einzelfalls.

Förderthemen: Der Anbieter liefert Förderrecherche/Orientierung (Programme, Voraussetzungen, Unterlagen, Prozesslogik). Eine
verbindliche rechtliche Einzelfallprüfung (z. B. Beihilfe-, Vergabe-, Vertragsrecht) ist nicht geschuldet.

Der Kunde ist verantwortlich, bei Bedarf geeignete Rechts-/Steuer-/Fachberatung einzubeziehen.

13. Recherche-/Informationsgrundlagen

Rechercheergebnisse beruhen auf öffentlich zugänglichen Quellen und/oder vom Kunden bereitgestellten Informationen im vereinbarten
Scope. Der Anbieter schuldet keine Vollständigkeit sämtlicher weltweit verfügbarer Informationen, sondern eine fachgerechte
Bearbeitung innerhalb des vereinbarten Umfangs.

Für Drittquellen/extern bereitgestellte Informationen übernimmt der Anbieter keine Garantie; maßgeblich ist der im Angebot/Leistungsblatt
vereinbarte Prüf- und Dokumentationsstandard.

14. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute/Unternehmer ist der Sitz des Anbieters, soweit zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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